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   OLG Celle, 11.11.1981 - 13 U 98/81   

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https://dejure.org/1981,11033
OLG Celle, 11.11.1981 - 13 U 98/81 (https://dejure.org/1981,11033)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.11.1981 - 13 U 98/81 (https://dejure.org/1981,11033)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. November 1981 - 13 U 98/81 (https://dejure.org/1981,11033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unfallhelfermandat; Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Wahrnehmung berechtigter Interessen; Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallhelfermandat; Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Wahrnehmung berechtigter Interessen; Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RBMG Art. 1 § 1; UWG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 445
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.1972 - VI ZR 102/71

    Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs - Anspruch auf Unterlassung bestimmter

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.1981 - 13 U 98/81
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß dem in seinem Persönlichkeitsrecht Betroffenen grundsätzlich kein Anspruch auf Unterlassung eines Vorbringens zusteht, das der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung einer Partei in einem Zivilprozeß dient (vgl. BGH, NJW 1971, 284; BGH, Betrieb 1973, 818).

    Die Äußerungen der Beklagten erscheinen in ihrem Zusammenhang auch nicht als eine allein auf eine Ehrenkränkung zielende Abwertung der Kläger, die auch zur Abwehr der von diesen geltend gemachten Ansprüche nicht zulässig wäre (vgl. BGH, Betrieb 1973, 818 (819) = MDR 1973, 304).

  • BGH, 14.06.1977 - VI ZR 111/75

    Heimstättengemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.1981 - 13 U 98/81
    Aus den gleichen Gründen besteht in aller Regel auch kein Anspruch darauf, eine zur Rechtsverteidigung aufgestellte Behauptung oder eine hierzu vertretende Ansicht in der vorprozessualen Auseinandersetzung zu unterlassen; denn auch dadurch würde das Vorbringen in einem zukünftigen Verfahren verhindert oder entwertet (vgl. BGH, NJW 1977, 1681 (1682) [BGH 14.06.1977 - VI ZR 111/75] m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69

    Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.1981 - 13 U 98/81
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß dem in seinem Persönlichkeitsrecht Betroffenen grundsätzlich kein Anspruch auf Unterlassung eines Vorbringens zusteht, das der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung einer Partei in einem Zivilprozeß dient (vgl. BGH, NJW 1971, 284; BGH, Betrieb 1973, 818).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71

    Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.1981 - 13 U 98/81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung durch einen Kreditgeber auch dann vorliegen, wenn die an ihn abgetretenen Schadensersatzansprüche im Rahmen eines einheitlichen, auf die Übernahme der Schadensregulierung ausgerichteten Verfahrens durch einen Rechtsanwalt eingezogen werden, den der unfallgeschädigte Kreditnehmer beauftragt hat (BGHZ 61, 317, 322) [BGH 06.11.1973 - VI ZR 194/71] .
  • BGH, 29.06.1978 - III ZR 174/76

    Kreditvertrag - Rechtsberatung - Schadensabwicklung - Bank - Auswahl unter

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.1981 - 13 U 98/81
    Auch wenn der Kreditgeber dem Unfallgeschädigten die Auswahl unter mehreren vorgeschlagenen Rechtsanwälten überläßt, schließt dies nicht aus, daß das Einzugsverfahren auf das Zusammenwirken von Rechtsanwalt und der kreditgebenden Stelle ausgerichtet ist und es wirtschaftlich gesehen der Kreditgeber ist, der die Forderungen einziehen läßt (vgl. BGH, VersR 1978, 1041 = NJW 1978, 2100).
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